Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. MBT Express Courier Services übernimmt die Beförderung eiliger Sendungen. Den Transporten liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

1.1 Für Direktfahrten gelten die AGB innerhalb der BRD und die CMR für grenzüberschreitende Transporte.

1.2 Für die OverNight-Beförderung gelten die ADSP, soweit ihnen nicht zwingende Vorschriften der KVO, des internationalen Verkehrsrechts (CMR, Warschauer Abkommen), oder den einheitlichen Rechtsvorschriften über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ERICIM) entgegenstehen.

1.3 Mit Aufgabe der Sendung erkennt der Versender die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ebenso erkennt der Versender das Recht der MBT an, die Auswahl des zur Beförderung einzusetzenden Verkehrsmittel selbst auszuwählen.

2. Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Versenders gelten nur, wenn sie schriftlich von der MBT bestätigt werden. II. Leistungen 1. Befördert werden alle Sendungen, die sich für die Beförderung mit dem PKW bzw. dem Kleinlaster im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GÜKG) eignen.

1.1 Im OverNight-Bereich erstreckt sich die Beförderung auf alle Sendungen mit einem Gurtmaß von bis zu 600 cm, einem Gewicht von bis zu 100 kg und einem Wert von bis zu 10,- € pro Kilo.

1.2 Ausgeschlossen von der Beförderung sind Güter von besonderem Wert wie z.B. Edelsteine, Münzen, Schmuck etc.. Ebenso ist der Transport von Lebensmitteln und Gütern, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße unterliegen und als gefährlich mit besonderer Kennzeichnung eingestuft sind, ausgeschlossen.

2. Wir behalten uns vor, Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung für den Transport ungeeignet erscheinen oder sonstwie ungenügend geschätzt sind nicht anzunehmen. Wir sind vor der Annahme der Sendungen nicht verpflichtet, den Inhalt der Sendung zu überprüfen. Die Annahme von Sendungen, die gemäß Ziff. 1 vom Transport ausgeschlossen sind, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluß ausgelegt werden. Für Schäden, die durch die Übergabe vom Versand ausgeschlossener Güter an unseren Transportmitteln, unseren Fahrern sowie Gütern sonstigen Versender entstehen, ebenso wie für Personenschäden haftet der Versender.

3. Direktfahrten werden im Nah- und Fernbereich mit unseren firmeneigenen PKW bzw. LKW durchgeführt. Die Beförderung erfolgt nach Möglichkeit und Verkehrslage auf dem schnellsten und direktesten Weg zum Empfänger. Im Same-Day Versand erfolgt die Auslieferung am gleichen Tag durch Dritte. Im OverNightBereich erfolgt die Auslieferung der Sendung am darauffolgenden Werktag.

III. Übernahme und Ablieferung

1 . Die Übernahme und Auslieferung des Auftrags erfolgt, sobald es die Verkehrslage und Disposition unserer Kurierfahrzeuge erlaubt. Mit der Übernahme der Ware beginnt die Laufzeit der Kurierfahrt. Die MBT ist befugt, aber nicht verpflichtet, Sendungen z.B. zur Anschriftenüberprüfung oder aus ähnlichen Gründen zu öffnen.

2. Falls der Empfänger der Sendung nicht anzutreffen ist, kann der Fahrer die Sendung mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers anwesende erwachsene Person auszuhändigen, wobei die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes eingehalten werden muß.

3. Zugesagte Ausliefer- bzw. Abholzeiten sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr Sendungen deren Annahme vom Empfänger nicht angenommen wurden, oder aus anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, die die MBT nicht zu vertreten hat, werden, nach Rücksprache, auf Kosten des Versenders zurückgeschickt.

4. Wir sind nicht haftbar für Umstände, welche die Beförderung der uns anvertrauten Waren oder Dokumente unterbrechen oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Unwetter, Kriegshandlungen etc..

IV. Haftung

1. Bei nationalen Direktfahrten ist die Haftung auf 8,33 sonderziehungsrechte für jedes Kilo des Rohgewichts der Sendung begrenzt. (ca. 10,- € pro Kilo) Im OverNight-Bereich beschränkt sich die Haftung in Änderung der § 39 - 41 und des § 54 der ADSP auf einen Betrag von höchstens 250,- € pro Sendung. Sollte der OverNightVersender eine höhere Transportversicherung wünschen, erhöht sich der Versicherungs-Beitrag nach Warengruppe, mindestens jedoch um 12,50 € pro Auftrag.

2. Bei Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern haften wir nur, wenn diese sachgemäß für den Transport verpackt sind. Bei Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte trägt der Versender die Beweislast für Transportschäden und das Verschulden unserer Fahrer bei Direktfahrten oder im OverNight-Bereich das ausliefernde Unternehmen.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der MBT Express Courier Services. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen.

V. Sonstige Bestimmungen

1. Die MBT Express Courier Services behält sich vor, an den zum Transport übergebenen Sendungen ein Speditionspfandrecht, Zurückbehaltungs- oder sonstiges Pfandrecht gegen sämtliche aus dem Beförderungsvertrag offene Forderungen auszuüben, unbeschadet der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte.

2. Sollte im Einzelfall eine von der Zahlung bei Übernahme abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind die Forderungen aus der Beförderungsleistung und sonstigen Nebenleistungen spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Ab diesem Tag wird ein kaufmännischer Fälligkeitszins von 5 % p.a. erhoben. 3. Im Falle des Verzuges wird ein Verzugszins von 3 % p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz geltend gemacht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.